Missbrauch der Vorsorgevollmacht
Frankfurt a. M. | Donnerstag, 18. April 2024 • 13:30 - 19:00 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71207-24_1
Rechtsanwälte/-innen mit familienrechtlichem Mandat, insbesondere Fachanwälte/-innen für Familienrecht und Erbrecht
Geschätzt mehr als 10 Millionen Menschen haben in Deutschland zur Vermeidung einer gerichtlichen Betreuerbestellung eine Vorsorgevollmacht errichtet. Gleichzeitig häufen sich bei den Betreuungsgerichten Anregungen zur Einrichtung von Kontrollbetreuungen wegen vermuteter treuwidriger Ausübung der Vorsorgevollmacht durch Bevollmächtigte. Im Erbrecht kommt es deswegen vermehrt zu Streitigkeiten zwischen Miterben/-innen. Die Realisierung von Rechten der Erben/-innen ist prozessual teilweise mit hohen Risiken belastet. Es wird die aktuelle Rechtsprechung zum Missbrauch von Vorsorgevollmachten im Betreuungsrecht und Erbrecht besprochen.
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Vergleich Betreuung/Vorsorgevollmacht
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Abgrenzung Gefälligkeitsverhältnis/Gefälligkeitsvertrag im Grundverhältnis
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Sorgfaltsmaßstab bei der Ausübung der Vorsorgevollmacht
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Missbrauchstatbestände
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Einwendungen der/des Bevollmächtigten
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Bestellung von Kontrollbetreuern/-innen: Verfahren und Voraussetzungen, Rechtsprechung zur Rechtsbeständigkeit der Vorsorgevollmacht, zum gerichtlichen und anwaltlichen Vorgehen
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Aufgabenkreis Widerruf der Vorsorgevollmacht, Sorgfaltspflichten von Notaren/-innen bei der Beurkundung von Vorsorgevollmachten
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 19. März 2024 • EZ/ÜF 105,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 181 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 272 € Mitglieder Anwaltverein
- 302 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
Seminarpaket Dieses Seminar ist Teil eines Seminarpaketes. Buchen Sie das gesamte Paket und profitieren Sie von einer vergünstigten Teilnahmegebühr.
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