Seminarpaket Verkehrsrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Berlin | Donnerstag, 07. Dezember 2023, 14:30 Uhr bis Freitag, 08. Dezember 2023, 20:00 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72367-23

An wen richtet sich das Seminar?
Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (drei Blöcke á 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.
Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Der Anscheinensbeweis im Verkehrsrecht

    Donnerstag, 07. Dezember 2023 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, Richter/innen und Mitarbeiter/innen von Haftpflichtversicherungen, die mit der Bearbeitung von Personenschäden neu befasst sind und in dieses Thema einsteigen.
    Worum geht es?
    Aus praktischer Sicht erfolgt ein Überblick über die verschiedenen Schadenersatzpositionen bei Personenschäden.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Schmerzensgeldbemessung
    • Angehörigenschmerzensgeld
    • Schmerzensgeldrente
    • Verdienstausfallschäden
    • Haushaltsführungsschäden
    • Sonstige Unterhaltsschäden
    • Vermehrte Bedürfnisse
    • Abfindung, Vergleich und Forderungsübergang

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt
  • Block 2: Bußgeldverfahren im Verkehrsrecht

    Freitag, 08. Dezember 2023 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Das Seminar richtet sich an alle Rechtsanwälte/-innen, die Mandanten/-innen in Bußgeldverfahren beraten und vor Gericht vertreten.
    Worum geht es?
    Aus Sicht des/der Verteidigers/-in stellt der Referent für die verkehrsrechtliche Praxis wichtige Themen des Ordnungswidrigkeitenrechts dar.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Vollmacht
    • Kennzeichenanzeigen
    • Rechtsschutzversicherung
    • Gebühren
    • VZRG-Eintragungen
    • Aussageverhalten
    • Bußgeldbescheid und Einspruch
    • Nahtstelle zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftat
    • Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtverstöße
    • Einsichtsrechte der Verteidigung
    • Fahrverbot und Geldbuße
    • Anwesenheitspflicht
    • Beweisaufnahme
    • Mindestanforderungen an Urteil

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Homburg/Saar
  • Block 3: Technisches Fachwissen für Verkehrsrechtsanwälte/-innen

    Freitag, 08. Dezember 2023 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht, Mitarbeiter/-innen in Rechtsabteilungen von Versicherungen und andere Personen, die sich beruflich mit dem Verkehrsrecht beschäftigen und hierbei mit verkehrstechnischen Gutachten über einen Unfallhergang oder auch nur über gefahrene Geschwindigkeiten konfrontiert werden
    Worum geht es?
    Nur, wer die Fachbegriffe, Möglichkeiten und Grenzen von verkehrstechnischen Gutachten im OWi-, Straf- und Zivilprozess kennt, kann als Anwältin/Anwalt entscheiden, ob es überhaupt sinnvoll ist, ein solches Gutachten einzuholen. Das Seminar gibt Ihnen das Verständnis für verkehrstechnische Gutachten und hilft, mögliche Fehler und Angriffspunkte zu erkennen. Die Seminarinhalte werden an konkreten Praxisbeispielen vermittelt.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Fachbegriffe in technischen Gutachten, Vorgehensweise der verkehrstechnischen Sachverständigen
    • Dokumentation, Bedeutung und Beweiswert von verschiedenen Spuren sowie typische Fehler bei der Spurensicherung in Polizei- und Ermittlungsakten
    • Möglichkeiten, Toleranzen und Beweiswert von digitalen Daten aus den Fahrzeugen oder sonstigen Quellen (z. B. Dash-Cam)
    • Nachvollziehen von Kausalketten in Gutachten, Erkennen von möglichen Fehlern in technischen Gutachten
    • Abgrenzung zwischen der individuellen Meinung eines/einer Sachverständigen und allgemeingültigem bzw. gesichertem Fachwissen
    • Praxisbeispiele zu unterschiedlichen Meinungen von Sachverständigen aus dem Straf- und Zivilrecht

    Wer referiert?

    Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken
    Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Homburg/Saar
Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken
Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin

Wo findet das Seminar statt?

InterCity Hotel Berlin-Hauptbahnhof, Katharina-Paulus-Straße 5, 10557 Berlin
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Telefon: 030 / 2887550
Exklusiv für Teilnehmende
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 9. November 2023 • EZ/ÜF 119,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 648 € Mitglieder Anwaltverein
  • 720 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
Persönliche Beratung
Ronja Lange