Verjährung am Bau: anwaltliche Strategien und Haftungsfallen
Frankfurt a. M. | Donnerstag, 29. September 2022 • 08:00 - 13:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71156-22_1
Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Bau- und Architektenrecht, die sich gezielt mit der Verjährungsproblematik beschäftigen möchten
In diesem Seminar werden gezielt die aktuellen Fragen und Schwierigkeiten mit der Verjährung anhand der einzelnen Tatbestände erläutert. Strategien zur Sicherung der Ansprüche und zur Vermeidung von Haftungsfallen werden dargestellt.
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Grundlagen des Verjährungsrechts, insbesondere zur werkvertraglichen Verjährung gem. § 634a BGB und zur regelmäßigen Verjährungsfrist gem. §§ 195, 199 BGB, Vereinbarungen zur Verjährung unter Berücksichtigung des AGB-Rechts, Ausgestaltungen von Verjährungsverzichtserklärungen
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Hemmung und Neubeginn der Verjährung, insbesondere Hemmung durch Verhandlungen, Hemmung durch Rechtsverfolgung (u. a. Klage, Mahnbescheid, Streitverkündung), Hemmung durch selbständiges Beweisverfahren
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Zur Verjährung besonderer Ansprüche, insbesondere Ansprüche aus Bürgschaft, Vergütungsansprüche nach BGB und VOB/B, Honoraransprüche Architekten/-innen/Sonderfachleute, Verjährung in Bauträgerverträgen, Verjährung im Gesamtschuldnerausgleich
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Prozessuales, insbesondere Darlegungs- und Beweislast
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 069 / 2992520
Was kostet die Teilnahme?
- 181 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 272 € Mitglieder Anwaltverein
- 302 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
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