Vertragsrecht für digitale Inhalte und Dienstleistungen – Block 1: Grundzüge, juristisch und „technisch“, neue Einteilungen der Verträge
Die Schwerpunkte bauen teilweise aufeinander auf, so dass wir empfehlen, alle drei Blöcke der Seminarreihe "Vertragsrecht für digitale Inhalte und Dienstleistungen" zu besuchen.
Online | Dienstag, 20. Februar 2024 • 15:00 - 17:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62810-24
Rechtsanwälte/-innen und Fachanwälte/-innen für IT-Recht sowie alle, die sich mit Verträgen über digitale Produkte sowie mit Verbrauchsgüterkauf befassen
Seit 01.01.2022 gilt ein „digitales Privatrecht“ im BGB. Im Allgemeinen Teil des BGB gibt es ein Sonderrecht für „Verbraucherverträge über digitale Produkte“, im Kaufrecht einen neu gefassten § 434 und neue Regelungen im Verbrauchsgüterkauf. Das Besondere sind u. a. die Regeln zu Bereitstellung und deren Varianten, die stark technisch orientierten Anforderungen an die Vertragsgemäßheit und die Aktualisierungspflicht. Die Anforderungen sind zu Lasten des Verbrauchers kaum absenkbar. Inzwischen gibt es eine Diskussion über den Spielraum, ggf. auch in AGB, allerdings noch keine Rechtsprechung. Die Seminar-Reihe bietet einen Überblick über die Neuregelungen und deren technische Beurteilung sowie deren Auswirkungen für Verträge bzw. AGB.
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Digitale Produkte (digitale Inhalte und Dienstleistungen) §§ 327 ff. BGB, § 434 BGB und Verbrauchsgüterkauf § 475a ff., Anwendungsbereiche, Abgrenzungen
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Neue Begrifflichkeit bei Leistungen und Erfüllung, u. a. Bereitstellung (Art, Zeitraum), Zugang, Cookies, PUR-Abos
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Paket-Verträge, Verträge über Sachen mit digitalen Elementen, Werkvertrag und Eigenheiten des Mietvertrags
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Neue Einteilungen bei Verträgen, Art der Bereitstellung, besondere Regeln
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 97 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 145 € Mitglieder Anwaltverein
- 161 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download
In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"