13. Deutscher IT-Rechtstag: Vertragspraxis für KI-basierte und andere digitale Produkte – Die EU-Digitalrechtsakte in der Vertragsgestaltung – Präsenz
Der IT-Rechtstag ist eine Hybrid-Veranstaltung, d. h. er findet sowohl als Präsenz- als auch als Online-Veranstaltung statt. Wenn Sie lieber online teilnehmen möchten, klicken Sie bitte hier.
Berlin | Donnerstag, 23. April 2026, 09:00 Uhr bis Freitag, 24. April 2026, 14:30 Uhr (10 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 52804-26_PRA
Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die Deutsche Anwaltakademie bieten mit dem Deutschen IT-Rechtstag ein Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht. Angesprochen sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Fachanwältinnen und Fachanwälte für IT-Recht, Juristinnen und Juristen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden sowie IT-Verantwortliche.
Für Studierende und Referendare bieten wir vergünstigte Teilnahmepreise an. Informationen folgen.
Dr. Christiane Bierekoven, Rechtsanwältin, Fachanwältin für IT-Recht, Vorsitzende der AG IT-Recht (davit) im DAV, Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner mbB, Düsseldorf
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 030 / 7407430
begrenztes Zimmerkontingent abrufbar bis 11. März 2026 (und danach nach Verfügbarkeit) unter dem Stichwort "Deutscher IT-Rechtstag" • EZ/ÜF 212,70,- €.
Was kostet die Teilnahme?
- 538 € Mitglieder Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV /davit
- 594 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie


